1 BvR 300/02 Bundesverfassungsgericht (Federal Constitutional Court)

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The lower court issued an expedited injunction against the petitioner. The petitioner filed, inter alia, a constitutional complaint appealing the injunction, which prohibited him from approaching or contacting his partner and from re-entering the flat he shared with her to protect her from his domestic violence. The Court did not allow the constitutional complaint, inter alia, on the grounds that the injunction did not breach the complainant’s constitutional rights. The need for immediate short-term intervention to protect the petitioner’s partner from further domestic violence, and to give her space to initiate formal proceedings, justified the expedited nature of the proceedings with an adjusted scope of review by the lower courts.

Der Beschwerdeführer reichte eine Verfassungsbeschwerde ein, mit der er sich unter anderem gegen eine einstweilige Verfügung wandte, die im Eilverfahren in der Vorinstanz gegen ihn erlassen wurde und die ihm unter Berufung auf den Schutz vor häuslicher Gewalt verbot, sich seiner Lebensgefährtin zu nähern und/oder mit ihr in Kontakt zu treten und die mit ihr gemeinsam genutzte Wohnung wieder zu betreten. Das Gericht ließ die Verfassungsbeschwerde nicht zu, unter anderem mit der Begründung, dass die Verfügung den Beschwerdeführer nicht in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletze. Die Notwendigkeit einer sofortigen kurzfristigen Intervention, zum Schutz vor weiterer häuslicher Gewalt und um dem Opfer Raum für die Einleitung eines förmlichen Verfahrens zu geben, rechtfertigte die Eilbedürftigkeit des Verfahrens mit einem angepassten Prüfungsumfang durch die Vorinstanzen.

Year 

2002

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